Advokatur am Rhein
Zu Beginn der Mandatierung wird das Honorar auf Basis einer Honorarvereinbarung festgelegt.
Die Honorierung erfolgt in der Regel nach Zeitaufwand. Der Stundenansatz hängt von der Bedeutung des Falles und dem erforderlichen Spezialwissen ab.
Er beträgt zwischen CHF 250.00 und CHF 350.00 pro Stunde zuzüglich Spesen und MWST. In zivilprozessualen Streitigkeiten ergibt sich das Honorar aus den massgeblichen gesetzlichen Honorarordnungen im Prozesskanton.
Im Rahmen von behördlichen und gerichtlichen Verfahren kann bei knappen finanziellen Verhältnissen ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und anwaltliche Vertretung eingereicht werden.
Angebot für Prüfung von IV - Entscheiden
Prüfung Vorbescheid IV: CHF 500.00 inkl. MWST *
Prüfung Verfügung IV: CHF 350.00 inkl. MWST *
Kontaktieren Sie mich, dann werde ich Ihnen den weiteren Ablauf erklären. Wichtig ist, dass Sie sich umgehend melden, da jeweils Fristen laufen.
*)Der Preisunterschied rührt daher, dass im IV-Vorbescheidverfahren Aktenergänzungen möglich sind, welche die IV beim anschliessenden Entscheid berücksichtigen muss. Zur Prüfung eines IV-Vorbescheids ist daher nebst dem Beizug der Akten ein persönliches Gespräch mit sorgfältiger Befragung unerlässlich. Selbstverständlich beinhaltet diese Vorprüfung auch die Prüfung der anschliessenden Verfügung. Ich rate dringend, bereits den IV-Vorbescheid und nicht erst die Verfügung durch einen Spezialisten prüfen zu lassen.