Was tun?

Wenn Sie nicht wollen, dass die Polizei das Mobiltelefon durchsucht, dann verlangen Sie die Siegelung. Unser Rat, verlangen Sie immer die Siegelung mit der Begründung, das Mobiltelefon enthalte höchstpersönliche Daten und besprechen Sie sich anschliessend mit Ihrem Anwalt. Als ausgewiesene Strafverteidiger unterstützen wir Sie gerne.
Erste Anhaltspunkte:
Das Mobiltelefon enthält nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung anerkanntermassen höchstpersönliche Daten, welche einer Durchsuchung entgegen stehen können (BGer 7B_384/2024 18.03.2025).

