Polizei stellt Mobiltelefon sicher
Markus Trottmann • 25. Mai 2026

Was tun?

Wenn Sie nicht wollen, dass die Polizei das Mobiltelefon durchsucht, dann verlangen Sie die Siegelung. Unser Rat, verlangen Sie immer die Siegelung mit der Begründung, das Mobiltelefon enthalte höchstpersönliche Daten und besprechen Sie sich anschliessend mit Ihrem Anwalt. Als ausgewiesene Strafverteidiger unterstützen wir Sie gerne.


Erste Anhaltspunkte:

Das Mobiltelefon enthält anerkanntermassen höchstpersönliche Daten, welche einer Durchsuchung entgegen stehen können. 

Das Bundesgericht hat dies in  7B_384/2024 vom 18.03.2025 entschieden, dass die Entsiegelung verhältnismässig sein muss.